Thomas Grosse - Rechtsanwalt und Notar - Gerichtsstr. 47 - D-45355 Essen-Borbeck
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Thomas Grosse

Rechtsanwalt und Notar
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Gebühren

Kunst in Borbeckdes Rechtsanwalts in zivilrechtlichen Streitigkeiten

Sind Sie rechtsschutzversichert und ist ihr Anliegen vom Versicherungsschutz erfaßt (nicht jedes Risiko ist versicherbar, niemals zB. Ehescheidungen, Bauprozesse oder Strafverteidigung außerhalb des Straßenverkehrs), sind die Gebühren von Anwalt und Gericht nicht Ihr vordringliches Problem. Ebenso nicht, wenn Ihnen als Geringverdiener Ansprüche auf

Einzelheiten hierzu auf gesonderten Seiten. Was aber kostet die anwaltliche Tätigkeit in einer zivilrechtlichen Streitigkeit, wenn Sie selbst zahlen?

Geregelt ist alles im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das ich hier natürlich nur in den Grundzügen darstellen kann. Die Höhe der Gebühren im Zivilprozeß ist zunächst abhängig von einem sogenannten 'Gegenstandswert' (§§ 2, 22 ff RVG, auch 'Streitwert' genannt). Ergänzende Regelungen zu diesem finden sich im Gerichtskostengesetz und in der Zivilprozeßordnung. In bestimmten Fällen, etwa bei außergerichtlicher Tätigkeit, wird die Gebührenhöhe weiter bestimmt durch Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, die Bedeutung der Angelegenheit sowie die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers. Dann gibt das Gesetz einen Gebührenrahmen vor, innerhalb dessen die einzelnen Umstände angemessen berücksichtigt werden können. Im Zweifel, im wirklichen Leben meistens, nimmt man den Mittelwert dieses Gebührenrahmens, die 'Mittelgebühr'.

Gegenstandswert als Berechnungsgrundlage

Das gesetzliche System der Gebührenabrechnung nach Gegenstandswerten gab es schon immer. Warum der Anwalt Gebühren erhält für die Scheidung von Sozialhilfe beziehenden Eheleuten in Höhe von 492,50 €, für die Scheidung von Eheleuten mit zusammen monatlichem Nettoeinkommen von 10.000,00 € dagegen von 2.095,00 €, ist angesichts des etwa gleichen Aufwandes schwer verständlich. Der Gesetzgeber geht davon aus, daß die Verfahren mit hohen Streitwerten die Verfahren um Kleingeld gewissermaßen subventionieren sollen. Allerdings darf nicht übersehen werden, daß der Anwalt bei höherem Streitwert auch ein höheres Haftungsrisiko trägt.

Wollen Sie, wie meistens, einen bezifferten Betrag verlangen (Mietrückstand, Kaufpreis) ist das der Gegenstandswert. Manchmal ist es etwas komplizierter. Einige Beispiele zum Gegenstandswert:

Nach Ermittlung des Gegenstandswertes ist die Gebührenberechnung nicht mehr schwierig. Hier ist die

TabelleTabelle

zu Gerichtskostengesetz und Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, maßgeblich ist die Spalte "RVG". Die Spalte "PKH" gibt die gekürzten Gebühren an, die ein im Wege der Prozeßkostenhilfe beigeordneter Anwalt erhält.

Höhe der Gebühren

Bei mehreren Auftraggebern erhöht sich die Gebühr um 0,3 je weiterem Auftraggeber. Hinzu kommen in allen Fällen Portoauslagen, ggf. Auslagen für Kopien und die Mehrwertsteuer.

Gewinnen Sie einen Prozeß, muß Ihr Anspruchsgegner alles zahlen, ausgenommen bei Arbeitsgerichtsprozessen erster Instanz, wo ergebnisunabhängig immer jede Partei ihre eigenen Kosten trägt. Entsprechendes gilt, wenn Ihr Anwalt außergerichtlich tätig wird, wenn der Anspruchsgegner im Verzug war oder sich schadensersatzpflichtig gemacht (zB. einen Verkehrsunfall verursacht) hat. Ist allerdings beim Gegner 'nichts zu holen', bleiben Sie als Auftraggeber Schuldner der Gebühren.

Seit dem 01.07.2008 ist in bestimmten Fällen zulässig, eine individuelle Vergütungsvereinbarung ("Erfolgshonorar") zu treffen. Fragen Sie mich einfach!

Anhang: Gerichtskosten

Diese betragen in der ersten Instanz drei Gebühren nach der TabelleTabelle zum Gerichtskostengesetz (Spalte 'GKG'), für Ehescheidungen zwei Gebühren. Bereits mit Klageerhebung muß der Kläger diese Gerichtskosten in voller Höhe vorausbezahlen, sofern nicht Prozeßkostenhilfe beantragt wird. Endet der Rechtsstreit durch Vergleich oder Anerkenntnisurteil, werden zwei Gebühren erstattet.

Prozeßrisiko

Damit wären wir beim "Prozeßrisiko": Einen Prozeß zu verlieren bedeutet, wenn auch der Gegner anwaltlich vertreten ist, zwei Anwälte und alle Gerichtskosten zahlen zu müssen. Der größte annehmbare Unglücksfall tritt ein, wenn Sie die erste Instanz gewinnen und im Berufungsverfahren (dort sind die Gebühren von Anwalt und Gericht noch etwas höher) verlieren und damit beide Instanzen zahlen müssen.