Kaufverträge über Grundbesitz
Grundstück, Haus, Eigentumswohnung
Sie haben als Kaufinteressent ein Haus, eine Eigentumswohnung oder gar ein noch zu bebauendes Grundstück gefunden, sind sich mit dem Verkäufer über Preis und Übergabe-/Zahlungstermin und mit einer Bank über die Finanzierung einig?
In Deutschland können Sie, anders als in vielen anderen EG-Ländern, nur vor einem Notar wirksam einen Grundstückskaufvertrag schließen. Der Notar ist hierbei ihr neutraler und sachkundiger Berater. Er gewährleistet, daß der Verkäufer den Kaufpreis, der Käufer den lastenfreien Grundbesitz erhält. Er übernimmt die komplette Abwicklung des Vertrages.
Um den Kaufvertrag über ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung erstellen zu können, benötige ich im Regelfall von Ihnen folgende Daten:
- Käufer und Verkäufer: Namen, Geburtsdaten, Anschriften und (seit 14.12.2010) die steuerlichen Identifikationsnummern (elfstellig im Format 99 999 999 999)
- Grundbesitz: Belegenheit (Amtsgericht, Gemarkung, Grundbuchblattnummer)
- Höhe des Kaufpreises
- wieviel davon soll finanziert werden
- ggf. Wert mitverkauften Inventars - Fälligkeit des Kaufpreises (= Besitzübergang)
- Grundbesitz
- steht leer / ist vom Verkäufer bewohnt / ist vermietet (Mieter, Mietkaution?)
- bei Eigentumswohnungen: Kontaktdaten Verwalter
Mit diesen Angaben kann ich per Internet das Grundbuch einsehen und Ihnen in der Regel schon innerhalb einer Stunde einen Entwurf für den Kaufvertrag erstellen und per E-Mail oder Fax übersenden. Mit Rücksicht auf im Grundbuch für die Käufer einzutragende Sicherungsrechte und auf behördliche Genehmigungen sollte der Kaufpreis frühestens einen Monat nach der Beurkundung zahlbar werden. Bei der Beurkundung müssen sich alle Beteiligten ausweisen und -für die Grunderwerbsteuer- ihre steuerliche Identifikationsnummer angeben können.
Einen Teil der Fragen, die Sie nach Erhalt des Kaufvertragsentwurfes haben werden, hoffe ich, in diesem Kaufvertrags-Lexikon bereits beantwortet zu haben.
Dieselben Daten benötige ich für eine Grundstücksschenkung, zB. bei Übertragung von Eltern an Kinder zur Vermeidung von Erbschaftsteuer. Ergänzend wäre zu klären, ob für die Eltern ein Wohnungsrecht (§ 1093 BGB) oder ein Nießbrauch (§ 1030 BGB) eingetragen werden soll.
Kosten Grundstückskauf
Hier ist die Tabelle zur KostenordnungTabelle zur Kostenordnung, die jeweils eine volle Gebühr (10/10) nach dem Geschäftswert angibt, maßgeblicher Geschäftswert ist für die Notargebühren der gesamte Kaufpreis, für die Gebühren des Grundbuchamtes und die Grunderwerbsteuer ohne den Anteil, der auf mitverkauftes Zubehör entfällt, z.B. eine Einbauküche)
An Gebühren für den Notar entstehen für die Beurkundung des Kaufvertrages eine 20/10-Gebühr und für Vollzug, betreuende Tätigkeiten und Auslagen weitere Gebühren von knapp 10/10. Hinzu die Mehrwertsteuer in jeweiliger Höhe.
An Grundbuchgebühren entstehen 5/10 für die Eintragung, 1/4 für die Löschung (mit Eigentumsumschreibung) der Auflassungsvormerkung, 10/10 für die Eigentumsumschreibung, zusammen 17,5/10.
Alle vorgenannten Kosten betragen zusammen recht genau das 5,5-fache einer 10/10-Gebühr aus der Tabelle.
Wenn Sie einen Makler beauftragt hatten, kommt seine Provision hinzu, die meist 3% zzgl. MWSt. beträgt. Ein Verzicht der Gemeinde auf ihr gesetzliches Vorkaufsrecht nach §§ 24 ff. Baugesetzbuch (nicht bei Eigentumswohnungen) kostet mancherorts nichts, in Essen eine Gebühr von derzeit 66,00 €.
Müssen Sie finanzieren, kostet die Beurkundung bzw. Grundbucheintragung der benötigten Grundschuld, Geschäftswert ist der Darlehensbetrag, bei Notar und Gericht je eine 10/10-Gebühr, beim Notar zzgl. Mehrwertsteuer.
Die Grunderwerbsteuer beträgt in NRW seit dem 01.10.2011 5,0% vom Kaufpreis; hier dazu Informationen der NRW-Finanzverwaltung. Ebenfalls 5% Steuern kostet der Grundstückskauf in Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen; in Bremen, Berlin, Hamburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt 4,5%, im Saarland 4% und in den übrigen Bundesländern 3,5%.
Weitere Einzelheiten auf diesen Unterseiten:
Kaufvertrags-Lexikon - Merkblatt BNotK - Erbbaurechtskauf - Energieausweis und Abwasserdichtigkeit - Grundschuld