Thomas Grosse - Rechtsanwalt und Notar - Gerichtsstr. 47 - D-45355 Essen-Borbeck
Tel. 0201/680150 - Fax 0201/682454 - Grosse(at)GrosseEssen.de
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Thomas Grosse

Rechtsanwalt und Notar
D-45355 Essen-Borbeck

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Notariat

LandeswappenAls Notar bin ich unparteiischer und unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Seit 1994 betreue ich Sie hier in Essen-Borbeck in allen Angelegenheiten, bei denen ein Notar gesetzlich zwingend vorgeschrieben mitwirken muß oder zweckmäßig mitwirken sollte, insbesondere:

Weitere Einzelheiten zu meiner Tätigkeit als Notar finden Sie im Menü am linken Rand oder aufgefächert in der Sitemap.

Ich verhandle und beurkunde auch in englischer Sprache einschließlich des Entwerfens der fremdsprachigen Urkunden.

Nach langjähriger Tätigkeit als Notar in Essen-Borbeck verfüge ich über eine umfangreiche Sammlung von computererfaßten Textbausteinen und Formularen. Häufig kann ich daher die von Ihnen benötigte Urkunde gleich zum Mitnehmen erstellen.

Aufgrund gesetzlicher Beschränkungen soll der Vorgang der Beurkundung nur in meinem Amtsbereich als Notar stattfinden (Ausnahme: "Besondere berechtigte Interessen der Rechtsuchenden gebieten, daß der Notar außerhalb des Amtsbereichs tätig wird"). Dieser ist identisch mit dem Bezirk des Amtsgerichts Essen-Borbeck und umfaßt neben Borbeck-Mitte die Stadtteile Bedingrade, Bergeborbeck, Bochold, Dellwig, Frintrop, Gerschede, Schönebeck und Vogelheim in Essen (PLZ-Bezirke 45355, 45356, 45357 und 45359). Innerhalb dieses Amtsbereiches kann ich, wenn Sie unbeweglich sind, auch zu Ihnen in Ihre Wohnung, Ihr Büro oder eine vertraute Umgebung kommen. Der Vertragsgegenstand kann sich dagegen, solange der Beurkundungsvorgang in Essen-Borbeck stattfindet, überall befinden.

Zum internationalen Urkundsverkehr verweise ich auf diese Hinweise des Auswärtigen Amtes. Die Erteilung einer ggf. benötigten Apostille oder Zwischenbeglaubigung kann ich veranlassen.

Kein deutscher Notar darf Unterschriften beglaubigen unter Texten, deren Inhalt er nicht zur Kenntnis nehmen kann. Benötigen Sie eine Unterschrifts­beglaubigung unter einer Urkunde in fremder Sprache, sollten sie diese samt einer damit fest verbundenen beglaubigten Übersetzung mitbringen oder hier auf Deutsch oder Englisch beurkunden und alles samt meines Beglaubigungsvermerkes in die benötigte Sprache übersetzen lassen. Übersetzungen kosten Zeit und Geld. Überprüfen Sie, ob für Ihre Zwecke nicht eine Urkunde in englischer Sprache genügt, die ich für eine geringe Zusatzgebühr (max. 30,00 €) selbst anfertigen kann.

Hier zu Einzelheiten aus meiner Tätigkeit als Anwalt mit weiteren Unterseiten.