Thomas Grosse - Rechtsanwalt und Notar - Gerichtsstr. 47 - D-45355 Essen-Borbeck
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Thomas Grosse

Rechtsanwalt und Notar
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Klage vor dem Sozialgericht

LandeswappenEiner der häufigsten Klagefälle: Ihnen wurde vom Versicherungsträger

nicht zuerkannt? Sie wollen sich dagegen wehren?

Ich empfehle, zunächst gegen den ablehnenden Bescheid des Versicherungs­trägers selbst Widerspruch einzulegen (nachweisbar durch Einschreiben und natürlich innerhalb der einmonatigen Widerspruchsfrist): Ich erinnere keinen Fall, wo die Widerspruchsbehörde abgeholfen hätte. In diesem Verfahrensstand erzeugt die Einschaltung eines Anwaltes nur unnütze Kosten. Beziehen Sie sich zur Begründung des Widerspruches auf Ihr bisheriges Vorbringen, evtl. ergänzt durch neue Tatsachen oder eine aktuelle ärztliche Bescheinigung. Das Widerspruchs­verfahren dauert meist nur etwa zwei Monate.

Sobald Sie den Widerspruchsbescheid erhalten haben, läuft die einmonatige Frist für die Klage zum Sozialgericht. Sind Sie rechtsschutzversichert, übernimmt (erst ab jetzt) die Versicherung Ihre Kosten.

Für Essen örtlich zuständig ist das Sozialgericht Duisburg.

Zu einem Besprechungstermin bringen Sie bitte mit:

Die Klagebegründung wird kurz, die entscheidungs­erheblichen medizinischen Fragen kann der Sozialrichter auch nicht klären, sondern wird einen Arzt als Gutachter bestimmen, der Sie alsbald zu einer Untersuchung einlädt.

Deren Ergebnis ist maßgeblich für den weiteren Prozeßverlauf. Fälle mit eindeutigem Gutachtenergebnis zu Ihren Gunsten enden fast immer unmittelbar danach durch schriftliches Anerkenntnis der Behörde, die dann auch alle Kosten trägt. Andernfalls warten Sie erfahrungsgemäß mindestens ein Jahr auf die Anberaumung eines Verhandlungstermines bei Gericht. Was das Gutachtenergebnis für Sie ungünstig, kommen Sie dort allenfalls weiter, wenn sich unterdessen Ihre Gesundheit erneut verschlechtert hat.