Klage vor dem Sozialgericht
Einer der häufigsten Klagefälle: Ihnen wurde vom Versicherungsträger
- die begehrte Rente
- der Grad der Erwerbsminderung
nicht zuerkannt? Sie wollen sich dagegen wehren?
Ich empfehle, zunächst gegen den ablehnenden Bescheid des Versicherungsträgers selbst Widerspruch einzulegen (nachweisbar durch Einschreiben und natürlich innerhalb der einmonatigen Widerspruchsfrist): Ich erinnere keinen Fall, wo die Widerspruchsbehörde abgeholfen hätte. In diesem Verfahrensstand erzeugt die Einschaltung eines Anwaltes nur unnütze Kosten. Beziehen Sie sich zur Begründung des Widerspruches auf Ihr bisheriges Vorbringen, evtl. ergänzt durch neue Tatsachen oder eine aktuelle ärztliche Bescheinigung. Das Widerspruchsverfahren dauert meist nur etwa zwei Monate.
Sobald Sie den Widerspruchsbescheid erhalten haben, läuft die einmonatige Frist für die Klage zum Sozialgericht. Sind Sie rechtsschutzversichert, übernimmt (erst ab jetzt) die Versicherung Ihre Kosten.
Für Essen örtlich zuständig ist das Sozialgericht Duisburg.
Zu einem Besprechungstermin bringen Sie bitte mit:
- Diese Vordrucke der Sozialgerichtsbarkeit, die Sie bereits zuhause ausgedruckt und möglichst vollständig ausgefüllt haben:
- Beiziehung von Unterlagen,
- Fragebogen zur Person,
- Fragebogen Behandlungen/Befunde. - Nach Möglichkeit eine aktuelle Stellungnahme des behandelnden Arztes zum Widerspruchsbescheid.
Die Klagebegründung wird kurz, die entscheidungserheblichen medizinischen Fragen kann der Sozialrichter auch nicht klären, sondern wird einen Arzt als Gutachter bestimmen, der Sie alsbald zu einer Untersuchung einlädt.
Deren Ergebnis ist maßgeblich für den weiteren Prozeßverlauf. Fälle mit eindeutigem Gutachtenergebnis zu Ihren Gunsten enden fast immer unmittelbar danach durch schriftliches Anerkenntnis der Behörde, die dann auch alle Kosten trägt. Andernfalls warten Sie erfahrungsgemäß mindestens ein Jahr auf die Anberaumung eines Verhandlungstermines bei Gericht. Was das Gutachtenergebnis für Sie ungünstig, kommen Sie dort allenfalls weiter, wenn sich unterdessen Ihre Gesundheit erneut verschlechtert hat.