Thomas Grosse - Rechtsanwalt und Notar - Gerichtsstr. 47 - D-45355 Essen-Borbeck
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Thomas Grosse

Rechtsanwalt und Notar
D-45355 Essen-Borbeck

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Eingetragener Verein (e.V.)

LokomotiveÄnderungen im Vereinsrecht zum 03.10.2009

Abstimmungen: Regelt die Satzung nichts, kommt es bei Abstimmungen seit dem 03.10.2009 auf die abgegebenen Stimmen, nicht mehr auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder an, siehe z.B. § 32 BGB. Der Mehrpersonen-Vorstand wird durch die Mehrheit seiner Mitglieder vertreten, § 26 BGB.

Weiter gilt eine nachhaltige Haftungsbeschränkung für Vereinsvorstände, die (fast) unentgeltlich tätig sind, § 31a BGB.

Seit Mai 2009 ist in Essen das Vereinsregister beim Amtsgericht Essen konzentriert, den Registernummern der früher in Borbeck eingetragenen Vereine werden die Ziffern "10" vorangestellt, denen aus Steele die Ziffern "20".

Gründung eines Vereins

Gründungsversammlung

Sie benötigen:

Wir, die Unterzeichnenden, gründen hiermit den Verein "XY", der die anliegende Satzung erhalten und in das Vereinsregister eingetragen werden soll. Zum Vorsitzenden bestellen wir A.B., zum stellvertretenden Vorsitzenden C.D., zum Kassenwart E.F. und zum Schriftführer G.H. Wir ermächtigen den Vorstand, etwaige Mängel der Satzung und sonstige Eintragungshindernisse selbst zu beheben.

Essen-Borbeck, Datum

Unterschriften aller Gründungsmitglieder
 

Anmeldung zum Vereinsregister

Mit diesen beiden Unterlagen müssen die bestellten Vorstandsmitglieder in satzungsmäßig erforderlicher Mehrheit den Verein beim Vereinsregister anmelden. Die Unterschriften der Vorstandsmitglieder müssen notariell beglaubigt sein (Personalausweise mitbringen). Der Anmeldungstext, den Sie hier kopieren, passend machen und mitbringen, lautet einfach:

An das
Amtsgericht
- Vereinsregister -
[Ort]

Betr.: Neuanmeldung des Vereins "[Name]"

Wir, die Vorstandsmitglieder des vorbezeichneten, in Gründung befindlichen Vereins, überreichen als Anlage Kopien der Satzung des Vereins sowie des Protokolls seiner Gründungsversammlung, beide von allen Gründungsmitgliedern unterschrieben, woraus sich auch unsere Bestellung zu Vorstandsmitgliedern ergibt, und melden zur Eintragung in das Vereinsregister an den Verein und folgende bestellte Vorstandsmitglieder:
 
Vorsitzender: A.B.
stellv. Vorsitzender: C.D. usw.
[Alle Vorstandsmitglieder mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und vollständiger Anschrift]
 
Nach Eintragung bitten wir um einen beglaubigten Auszug aus dem Vereinsregister z.Hd. des Vorsitzenden. Zugleich ermächtigen wir diesen, im Namen des Gesamtvorstandes etwaige Mängel der Satzung und sonstige Eintragungshindernisse zu beheben.

[Unterschriften aller Anmeldenden vor dem Notar]

Hier finden Sie eine einfache Mustersatzung für einen Verein.

Veränderungen im Verein

Änderungen der Satzung oder im Vorstand

Nach Gründung des Vereins sehen Sie den Notar gelegentlich wieder: Sie müssen Vorstandsänderungen (nicht: Wiederwahlen) und Satzungsänderungen dem Gericht anmelden mit notariell beglaubigter Unterschrift der [bei Vorstandsänderungen: neuen] Vorstandsmitglieder. Anmelden muß eine Mehrheit der Vorstandsmitglieder, wenn nicht, was zweckmäßig ist, ein oder zwei Vorstandsmitglieder allein hierzu satzungsmäßig berufen sind, unter Beifügung einer Abschrift des Protokolls der Versammlung. Seit 2009 ist nach Satzungsänderungen eine komplette aktualisierte Satzung mit einzureichen, § 71 BGB.

Jede Satzungsänderung wird im übrigen erst mit ihrer Eintragung im Register wirksam: Sie können also nicht in einer Mitgliederversammlung durch Satzungsänderung den z.B. bisher fehlenden stellvertretenden Vorsitzenden hinzufügen und diesen dann sofort wählen. Die Wahl kann erst wirksam nach Eintragung der Satzungsänderung im Vereinsregister erfolgen.

Anmeldung

Die Unterschriften aller Anmeldenden müssen, vor dem Notar geleistet, notariell beglaubigt werden. Den Text der Anmeldung kopieren Sie hier, machen ihn passend und bringen ihn mit. Etwa so:

An das
Amtsgericht
- Vereinsregister -
[Ort]

Betr.: [Vereinsname], VR [Vereinsregisternummer]

Als Vorstandsmitglieder des vorbezeichneten Vereins überreichen wir anbei eine Abschrift des Protokolls der Mitgliederversammlung vom [Datum] nebst Teilnehmerliste und der Einladung hierzu [Bei Satzungsänderungen: sowie den vollständigen Wortlaut der geänderten Satzung] und melden zur Eintragung in das Vereinsregister an:

  1. Die Satzung vom [Datum] wurde geändert: Der letzte Satz in § 3 der Satzung lautet nunmehr: "Der Mindestmitgliedsbeitrag beträgt jährlich 12,00 EURO."
  2. Im Vorstand des Vereins haben sich folgende Änderungen ergeben:
    Als [erster Vorsitzender] wurde neu gewählt: [Vorname Name Geburtsname Geburtsdatum Beruf Postanschrift]
    Als [Schriftführer] wurde neu gewählt: [Vorname Name Geburtsdatum Geburtsname Beruf Postanschrift]
    Die bisherigen Vorstandsmitglieder [Vorname Name] und [Vorname Name] sind ausgeschieden.

[Ort, Datum, Unterschriften in vertretungsberechtigter Zahl gemäß Satzung]

Sind lediglich Änderungen im Vorstand anzumelden, können Sie auch dieses Anmeldeformular ausdrucken (Duplexdrucker) und handschriftlich ausgefüllt mitbringen.

 
Das Bundesjustizministerin bietet einen sehr ausführlichen Leitfaden zu Gründung und Führung eines Vereins. Die Bayerische Staatsregierung bietet ebenfalls umfangreiche Broschüren zu Vereins- und Vereinssteuerrecht. Hier noch die Seite eines Finanzbeamten zum Vereinssteuerrecht.