Thomas Grosse - Rechtsanwalt und Notar - Gerichtsstr. 47 - D-45355 Essen-Borbeck
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Thomas Grosse

Rechtsanwalt und Notar
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Was ich noch mache ...

KopiererAktenbeschaffung für Versicherer

Sind Sie Haftpflichtversicherer oder Sachversicherer und zur Schadensregulierung auf Akteneinsicht in eine amtliche Ermittlungsakte (Polizei, Bußgeldstelle, Staatsanwaltschaft oder Gericht) angewiesen?

Ich beschaffe Ermittlungsakten. Seit 1987. Bundesweit. Schnell. Effizient. Für die Organisation und Abwicklung einschließlich des gesamten anfallenden Schriftverkehrs habe ich eine Datenbanksoftware entwickelt. Ein Hochleistungs-Duplexscanner, der mit Ultraschallüberwachung Mehrblatteinzüge zuverlässig vermeidet, kommt zum Einsatz.

Der frühere auf Papier kopierte Aktenauszug, den Sie ohnehin gleich wieder einscannen, ist nicht mehr zeitgemäß und verbraucht zu viele Ressourcen. Von mir erhalten Sie die Akten gescannt als searchable .pdf-Datei (200 dpi) per Upload auf Ihren Server, Dateibezeichnung ist Ihre Schadennummer. Die Möglichkeit, die Akten (weitgehend - bei Richters Kritzelschrift streikt auch die beste OCR-Technologie) durchsuchen zu können, wird als enorm arbeitserleichternd empfunden.

Die erforderliche Technik werden Sie leicht einrichten können; über einen Aktenauszug als E-Mail-Anhang ließe sich zur Not diskutieren. Wenn Sie regelmäßig Bedarf an Aktenbeschaffung haben: Nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Für größere Mengen an Aktenscans (ab etwa 5.000 p.a.) kann ich Ihnen erstaunliche Preise anbieten.

Was ich nicht übernehmen will, ist das Erinnern der Behörde an die Übersendung ausbleibender Akten. Hierzu stelle ich auf Wunsch umfangreiche Kontaktinformationen bereit und schule Ihre Mitarbeiter über den Verlauf der Straf- und Bußgeldverfahren samt des jeweiligen Aufenthaltsortes der benötigten Akten. Das Anmahnen der Aktenübersendung und das Hinterhertelefonieren kann eine frisch ausgelernte Anwaltsgehilfin aus einer Strafrechtskanzlei billiger als ich.

Ganz nebenbei: Ich bin derjenige, der Ihnen schon tausende Euro erspart hat durch Herbeiführung der Entscheidung des OVG Münster 9 A 4592/03 (= NJW 2005, 2795). Hierdurch wurden bundesweit die Bußgeldstellen gezwungen, ihre Gebühren für Aktenversendungen, die "für Nichtverteidiger" bis zu 50,00 € betragen hatten, auf das gesetzliche Maß des § 107 Abs. 5 OWiG herabzusetzen.

Vorträge

halte ich überwiegend zu Themen aus dem Bereich des Notariats. Gern angefragt ist zB. der Vortrag "Testament / Erbrecht" (hier zur Gliederung) und zur Vorsorgevollmacht. Bei Interesse: Nehmen Sie Kontakt mit mir auf.

Homepages für Anwälte und Anwaltvereine

erstelle ich unter TYPO3 und zeige Ihnen, wie Sie die Seite selbst weiterbearbeiten, aktuell halten und suchmaschinen­optimieren. Nehmen Sie Kontakt mit mir auf, wenn Sie nicht mein unmittelbarer Mitbewerber aus Essen sind ...
... und wenn Sie (oder ein umsatzbeteiligter Kollege) werktäglich 15 Minuten auf Ihre Homepage verwenden wollen; andernfalls helfe ich Ihnen nicht, wir haben schon genug von Mietlingen erstellte Anwaltshomepage-Leichen.

ClonburFerienhaus in Irland

Nein, ich vermiete kein Ferienhaus in Clonbur, Galway Co., in der Nähe von Connemara, da, wo Irland am schönsten ist ... 

... das ist mein Bruder. Zu dem geht's hier lang ...

Rechtskunde

Der Täter kehrt immer zum Tatort zurück ... ich jedenfalls unterrichte seit über zwanzig Jahren Rechtskunde am Gymnasium Borbeck, meiner alten Schule. Immer in der neunten Klasse im ersten Schulhalbjahr.