Anwaltsbereich: Übersicht, Leistungsspektrum
Die Kanzlei ist bereits seit 1986 in Essen-Borbeck-Mitte für Sie tätig. Wir beraten auf allen Rechtsgebieten mit ausgewählten Schwerpunkten und bieten Ihnen ein breit gefächertes Spektrum moderner anwaltlicher Dienstleistungen. Weitere Einzelheiten im Menü oben rechts oder in der Sitemap.
Als Anwälte vertreten wir Sie bundesweit gerichtlich und außergerichtlich in allen Bereichen im
- Zivilrecht (z.B. Kaufvertrag, Werkvertrag, Gewährleistung beim Mangel, Schadensersatz), Beitreibung Ihrer Forderung,
- Strafrecht als Strafverteidiger (auch als Pflichtverteidiger) oder als Verteidiger in Ihrer Bußgeldsache,
- darüberhinaus auch in weiteren Rechtsgebieten; mehr dazu im Menü.
Im Anwaltsbereich haben wir auf dem Gebiet des Zivilrechts u.a. folgende
Schwerpunkte:
Familienrecht
- Ehescheidung: - Scheidung online - Versorgungsausgleich
- Unterhalt (Ehegatten-Getrenntlebensunterhalt, Nachscheidungsunterhalt und Kindesunterhalt)
- Zugewinnausgleich anläßlich der Scheidung oder nach dreijährigem Getrenntleben
- Rechtsanwältin Güngör ist zertifizierter Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen und hat den Lehrgang zur Fachanwältin für Familienrecht erfolgreich absolviert
Vertragsrecht
- Durchsetzung Ihrer vertraglichen Erfüllungs- bzw. Zahlungsansprüche und Gewährleistungsrechte
Arbeitsrecht
- Arbeitsvertrag
- Kündigung, Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht
- Urlaub, Zeugnis
Internetrecht
Verkehrsrecht
- Verkehrsunfall, Geltendmachung Ihrer Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz: Reparaturkosten, Wertminderung, Mietwagen oder Nutzungsausfall
- Strafverteidigung und Verteidigung in Bußgeldverfahren
- Abwicklung im In- und Ausland
Leistet der verurteilte Gegner nicht freiwillig, setzen wir Ihre Forderung durch im Wege der Zwangsvollstreckung, etwa durch Mobiliarpfändung, Lohnpfändung, Kontenpfändung oder das Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft (früher: eidesstattliche Versicherung, davor: Offenbarungseid).
Wir benötigen ein von Ihnen unterschriebenes Vollmachtsformular, z.B., weil wir für Sie eine Kündigung erklären sollen? Drucken Sie diese Vollmacht aus und sparen Sie Postlaufzeit von uns zu Ihnen. Sind Sie, z.B. bei einem Verkehrsunfall, verletzt worden und ist ein Arztbericht einzuholen, benötigen wir diese Erklärung zur Schweigepflichtentbindung.