Thomas Grosse
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Dies und Das

Jazzbass

Hier sind Informationen und Hinweise gesammelt, die für sich allein nicht genug Inhalt für eine eigene Unterseite hergeben.

Kaufrechtliche Ansprüche

Gewährleistung beim Neuwagenkauf

Der Fall: Ihr privat erworbener Neuwagen stellt sich als 'Montagsauto' heraus. Mehrere Nachbesserungsversuche haben nichts gebracht. Sie können jetzt im Rahmen Ihrer gesetzlichen Gewährleistungs­ansprüche:

Überlegen Sie gut: Bei der Rückabwicklung müssen Sie die gefahrenen Kilometer (juristisch: 'Nutzungen') ersetzen, zur Berechnung legen Sie den Kaufpreis um auf eine Auto-Lebenserwartung von 150.000 km. Verlangen Sie dagegen einen neuen, mangelfreien gleichen Wagen, müssen Sie nichts ersetzen: Nach einer entsprechenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes wurde § 474 BGB Ende 2008 entsprechend geändert. Vielleicht fahren Sie besser, wenn Sie sich den neuen Wagen liefern lassen und beim Kauf eines anderen Wagens einem anderen Händler in Zahlung geben, falls Sie Hersteller, Händler oder Modell nicht mehr mögen.

Wertersatzpflicht eines Verbrauchers bei Widerruf eines Fernabsatz­vertrags

Der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 03.11.2010: Der Verbraucher hatte ein Wasserbett per Internet gekauft, es ordnungsgemäß befüllt und ausprobiert, aber dann den Kaufvertrag innerhalb der gesetzlichen Frist widerrufen. Der Verkäufer wollte Wertersatz, weil das befüllt gewesene Bett nicht mehr als neu verkauft werden könne. Seine Klage wurde abgewiesen.

DSL und Umzug

11.11.2010, BGH: Wenn Sie einen DSL-Anschluß haben und umziehen, zieht Ihr Vertrag mit um. Ziehen Sie allerdings an einen Ort, wo kein DSL verfügbar ist, ist das kein Kündigungsgrund: Die Grundgebühr zahlen Sie bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin weiter. "Ein Kündigungsgrund besteht grundsätzlich nicht, wenn er aus Vorgängen hergeleitet wird, die dem Einfluss des anderen Vertragspartners entzogen sind und der Interessensphäre des Kündigenden entstammen."

Falschparker auf meinem privaten PKW-Abstell­platz

Die Voraussetzungen der Selbsthilfe gegen verbotene Eigenmacht durch Abschleppenlassen der Falschparker von einem Privatgrundstück erklärt der Bundesgerichtshof: Pressemitteilung - Entscheidungsgründe. Mit Urteil vom 21.09.2012 stellt der Bundesgerichtshof fest, daß von dem Halter (den man, anders als den Fahrer, sicher ermitteln kann) des störenden Fahrzeuges sowohl Abschleppkosten verlangt werden können als auch die Abgabe einer Unterlassungserklärung betr. zukünftige Störungen. V ZR 230/11.