Thomas Grosse
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Thomas Grosse

Rechtsanwalt und Notar
D-45355 Essen-Borbeck

Borbeck
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Gründung einer GmbH, Änderung, Verkauf

Aluhütte in Essen-Borbeck

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine juristische Person mit eigenen Rechten und Pflichten, eigenem Namen und eigenem Vermögen, die selbst klagen und verklagt werden kann. Signalisiert der Begriff 'Gesellschaft' ursprünglich das Erfordernis mehrerer Partner, kann heute die GmbH auch von einem einzigen Gesellschafter gegründet werden.

Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts ist am 01.11.2008 in Kraft getreten. Kern­anliegen war die Erleichterung und Vereinfachung der Gründung von Unternehmen, das Mindeststammkapital von 25.000,00 € wurde nicht herabgesetzt, wie zuerst geplant, muß aber nur noch zur Hälfte sofort eingezahlt werden. Auch weiterhin geht es nicht ohne Notar.

Die Eintragung Ihrer neuen GmbH läßt sich um etwa zwei Wochen beschleunigen, wenn Sie die gesamten Kosten einschließlich derer des Gerichts sofort nach der Beurkundung per Sofortüberweisung zahlen. Nur dann darf der Notar die "persönliche Kostenhaft" übernehmen und das Handelsregister muß sofort eintragen, andernfalls fordert es zunächst Kostenvorschuß an und wartet dessen Bezahlung ab.

Zur Einstimmung empfehle ich die Lektüre des GmbH-Gesetzes, es ist für ein Gesetz verhältnismäßig gut verständlich.

Seit 2021 sind gemäß § 20 des Geldwäschegesetzes alle juristischen Personen des Privatrechts verpflichtet, bestimmte Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister einzutragen: transparenzregister.de. Zuvor genügten für GmbH's die Eintragungen in der im Handelsregister veröffentlichten Gesellschafterliste, jetzt nicht mehr. Bußgelder drohen.

GmbH - Satzung

Für die Einpersonen - GmbH empfehle ich grundsätzlich diese minimalistische Satzung. Kommen Gesellschafter hinzu, werden diese ihre Vorstellungen einbringen wollen, Sie müssen die Satzung sowieso ändern. Das jetzt schon mitregeln zu wollen, nützt und spart nichts.

Gesellschafts­vertrag Einpersonen-GmbH

§ 1 - Firma, Sitz
Die Firma der Gesellschaft lautet [Name] GmbH. Sitz der Gesellschaft ist Essen.

§ 2 - Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist ... [genauer bezeichnen]. Die Gesellschaft ist berechtigt, auch andere Geschäfte zu betreiben, wenn dies dem Gesellschaftszweck förderlich ist.

§ 3 - Stammkapital und Geschäftsanteile
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000,00 €. Es besteht aus einem Geschäftsanteil in Höhe von 25.000,00 €, der von dem Alleingesellschafter [Name] übernommen wurde. Dieser Geschäftsanteil ist in Geld erbracht, und zwar sofort in voller Höhe / zu 50 Prozent sofort, im Übrigen sobald die Gesellschafterversammlung seine Einforderung beschließt.

§ 4 - Geschäftsführung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer, die durch die Gesellschafterversammlung bestellt und abberufen werden. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien und auch bei Vorhandensein mehrerer Geschäftsführer Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Vorstehendes gilt entsprechend für Liquidatoren.

§ 5 - Geschäftsjahr, Bekanntmachungen, Gründungskosten
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr beginnt mit der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister und endet mit dem darauffolgenden 31. Dezember. Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nur im elektronischen Bundesanzeiger. Die mit der Gründung verbundenen Kosten des Notars und des Handelsregisters trägt die Gesellschaft bis zu 1.500,00 €, darüberhinaus trägt sie der Alleingesellschafter.

Zur Vorbereitung der Gründung einer Einpersonen-GmbH oder UG können Sie mir vorab mit dieser vorbereiteten, an mich adressierten Email alle erforderlichen Daten übersenden. Dann werden wir in einem Termin fertig.
 

Gesellschafts­vertrag Mehrpersonen-GmbH

Sind mehrere Gesellschafter beteiligt, lassen sich weitergehende Regelungen nicht vermeiden, namentlich

Die möglichen Konstellationen sind zu verschiedenartig, um hier ein allgemeingültiges Muster vorzustellen. Es geht nicht ohne gründliche Vorbesprechung mit allen Gesellschaftern. Der Notar wird die Gesellschafter, um sie vor sich selbst zu schützen, auf die möglichen Störfälle und Interessenkollisionen hinweisen. Gesellschafter, die zugleich Geschäftsführer sind, werden sozialversicherungspflichtig, wenn die Satzung ihnen keine ausreichende Sperrminorität einräumt. Gute Vorschläge finden Sie bei den Industrie- und Handelskammern.

Unternehmer­gesellschaft (haftungs­beschränkt) oder kurz UG (haftungsbeschränkt)

Ach ja: Es gibt noch das seit dem 01.11.2008 geltende MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts ...) zur vereinfachten Gründung von GmbH's mit bis zu drei Gesellschaftern. Theoretisch können Sie mit einem Euro Stammkapital bei geringen Kosten die "Unternehmer­gesellschaft (haftungsbeschränkt)" gründen. Aus gutem Grund scheint sich die UG aber nicht durchzusetzen. Etwa die Hälfte aller UG's, an deren Gründung ich mitgewirkt habe, existieren heute nicht mehr. In der Regel lag das an der geschäftlichen Unerfahrenheit der Gründer und/oder der völlig unzureichenden Kapitalausstattung. Zudem kann die Musterprotokoll-UG immer nur einen Geschäftsführer haben, nur der erste Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, für spätere Geschäftsführer ist eine teure Satzungsänderung vonnöten.

Hier jeweils das gesetzlich vorgegebene Musterprotokoll für die Ein- und Mehrpersonen-UG-Gründung. Es ist nicht abänderbar ohne Verlust der Gebührenermäßigung.

Einzelheiten zur Satzung:

Die Satzung, auch 'Gesellschaftsvertrag', muß notariell beurkundet sein und mindestens enthalten, § 3 GmbHG, den Namen der Gesellschaft (Firma), den Unternehmensgegenstand, den Sitz der Gesellschaft, die Höhe des Stammkapitals und den Betrag der von jedem Gesellschafter darauf zu leistenden Einlage (Stammeinlage).

Name (Firma)

Der Name der GmbH (die Firma, § 17 HGB,) kann sich von den Namen der beteiligten Gesellschafter ableiten, die Firmentätigkeit beschreiben oder einfach ein Fantasiename sein. Er muß sich von anderen Firmen am Ort unterscheiden (§ 18 HGB). Insoweit empfiehlt sich, zunächst das Markenregister beim Deutschen Patent- und Markenamt nach dem in Aussicht genommenen Namen zu überprüfen und eine Internet-Suche nach dem Namen durchzuführen, in Zweifelsfällen zeitig vor der Gründung bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer anzufragen und um eine schriftliche Stellungnahme zu bitten; dort fragt auch das Registergericht bei Bedenken an der Namenszulässigkeit. Homepage: Zweckmäßig hat eine Firma eine Homepage mit ihrem Namen: Wählen Sie eine Firma, zu der der Domainname noch frei ist und reservieren Sie diesen Namen sofort. Ist Ihre Gesellschaft erst eingetragen, stellen Sie sonst fest, daß Ihre Wunschdomain soeben für einen freundlichen Leser des elektronischen Bundesanzeigers reserviert wurde, der Ihnen die Rechte daran gern für einige tausend Euro abtritt.

Kapital

Das Mindeststammkapital einer 'normalen' GmbH beträgt noch immer 25.000,00 €, muß allerdings nur noch zur Hälfte eingezahlt sein. Eine Sachgründung ist möglich, bei der statt Bargeld zB. ein Fahrzeug oder ein Grundstück eingebracht werden; seit dem 01.11.2008 prüft das Gericht nur noch, ob eine "nicht unwesentliche" Überbewertung vorliegt. Eine Sicherheitsleistung muß auch der nur halb einzahlende Alleingesellschafter nicht mehr erbringen. Soll mit noch weniger Kapital begonnen werden, muß wenigstens vorübergehend die Variante "UG (haftungsbeschränkt)" gewählt werden. Geld zu 'leihen', auf das Firmenkonto einzuzahlen und sogleich zurückzugeben, ist strafbar und führt zur unbegrenzten persönlichen Haftung der Gesellschafter.

Wenn Sie nicht ausschließen können, daß später weitere Gesellschafter hinzukommen, die gleichanteilig am Kapital (das immer auf volle Eurobeträge lauten muß) beteiligt sein sollen, wählen Sie als Stammkapital 25.200,00 €. Dieser Betrag ist besser teilbar als 25.000,00 €, die schon nicht mehr gedrittelt werden können. Das erspart eine kostenauslösende Satzungsänderung.

Haftung der Gesellschafter

Während die GmbH mit ihrem gesamten Vermögen für ihre Schulden haftet, haften die Gesellschafter, die ihre Einlage vollständig erbracht haben, nicht, es sei denn, sie verletzen in strafbarer Weise beispielsweise Insolvenzantrags­pflichten, die ihnen obliegen, weil sie entweder auch Geschäftsführer sind oder weil kein Geschäftsführer mehr vorhanden ist. Das klingt scheinbar verlockend, führt aber natürlich zu einer sehr beschränkten Kreditwürdigkeit: Banken werden vor Kreditgewährung immer persönliche Schuldverpflichtungen der Gesellschafter verlangen.

Gesellschafter, die die Führung der Gesellschaft jemandem überlassen, der nicht Geschäftsführer sein kann, haften der Gesellschaft für den dadurch entstehenden Schaden. Geschäftsführer kann nur eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein, die in den letzten fünf Jahren nicht wegen bestimmter, im GmbH-Gesetz bezeichneter Straftaten (aus dem weiteren Bereich des Betruges) verurteilt wurde und keinem gerichtlichen oder behördlichen Berufs- oder Gewerbeverbot unterliegt.

Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Gesellschaft haben die Geschäftsführer unverzüglich, spätestens aber innerhalb von drei Wochen, Insolvenz­antrag zu stellen. Im Falle der Führungs­losigkeit der Gesellschaft ist auch jeder Gesellschafter zur Stellung des Insolvenzantrags verpflichtet, es sei denn, er hat von der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung oder der Führungslosigkeit keine Kenntnis. Vorsätzlich oder fahrlässig einen Insolvenz­antrag nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig zu stellen, ist strafbar und ermöglicht u.U. wieder den 'Haftungsdurchgriff' auf das Privatvermögen der Gesellschafter.

Geschäftsführer

Die Gesellschafter können einen oder mehrere Geschäftsführer bestellen, deren Vertretungsmacht bestimmen (Jeder allein / zwei gemeinsam / ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen) und sie auch wieder abberufen. Die Geschäftsführer vertreten die GmbH nach außen. Sie müssen bei Anmeldung der GmbH die Versicherung nach §§ 8 III, 6 II GmbHG abgeben (Keine Vorstrafen wegen Verstoßes gegen zentrale Bestimmungen des Wirtschaftsstrafrechts). Ausführliches zur Geschäftsführerhaftung und deren Vermeidbarkeit gibt's hier bei der IHK Hamburg.

Mögliche Verzögerungen

Seit dem 01.01.2007 können Handelsregister­anmeldungen nur noch elektronisch erfolgen. Technische Schwierigkeiten führen hier gelegentlich noch zu Verzögerungen, in der Regel verursacht durch die Justiz selbst durch technische Störungen. Bereits erwähnt wurde das Problem der Unterscheidbarkeit des Firmennamens. Genehmigungen (z.B. Handwerk, Gaststätten usw., siehe die Liste möglicher Genehmigungen der IHK) müssen seit dem 01.11.2008 nicht mehr vorgelegt werden, Einzahlungsbelege über das Stammkapital nur noch dann, wenn das Gericht "erhebliche Zweifel" an der ordentlichen Kapitalaufbringung hat.

Vorsicht!

Erst ab Eintragung im Handelsregister ist die GmbH rechtlich existent. Alle, die zuvor für sie handeln, haften unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen. Der notwendige Inhalt von Geschäftsbriefen der GmbH jeder Form, auch E-Mails, ergibt sich aus § 35 a GmbHG. und seit dem 18.05.2010 zusätzlich noch aus der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung. Zum Impressum einer eventuellen Homepage hier ergänzend meine Seite zum IT-Recht. Auf Geschäftsbriefen der Gesellschaft (einschließlich Emails) müssen gemäß § 35a GmbHG mindestens folgende Angaben enthalten sein: Rechtsform, Sitz der Gesellschaft, Registergericht des Sitzes der Gesellschaft, Nummer, unter der die Gesellschaft eingetragen ist, alle Geschäftsführer mit dem Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen. Etwa so:

LawAndOrder GmbH
Sitz Essen
Amtsgericht Essen HRB 8030
Geschäftsführerin: Monika T. Debusmann

Steuer

Jeder Notar ist gesetzlich verpflichtet (§ 54 I EStDV), eine Abschrift der Gründungsurkunde dem für die neue GmbH zuständigen Finanzamt zu übersenden. Von dort erhalten Sie alsbald diesen umfänglichen Fragebogen. Er enthält auch den Antrag auf Zuteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die Sie sowieso benötigen. Der Betrieb einer GmbH bringt steuerliche Pflichten mit sich, die Sie allein nicht erfüllen können. Suchen Sie schon vor der Gründung einen geeigneten Steuerberater und besprechen Sie die Gründung auch mit diesem.

Kosten der Gründung

Bei einem Stammkapital bis 30.000,00 € (Mindestwert für die Notargebühren, § 105 Abs. 1 GNotKG) kostet die Gründung der GmbH an Notargebühren knapp 700,00 € einschließlich der Anmeldung. (Nur) für die mit Musterprotokoll ohne jedwede Änderung gegründete haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft gilt die Gebührenvorschrift nicht, wonach gebührenrechtlicher Mindestwert 30.000,00 € ist, man kann sie bei geringerer Kapitalausstattung (bis 7.000,00 €) gründen mit Notarkosten von 162,00 € für die Einpersonen-UG und von 235,00 € für die Mehrpersonen-UG.

Hinzu kommt jeweils die Gerichtsgebühr von (seit 01.08.2020) 200,00 €. Zur Beschleunigung empfiehlt es sich, auch diese hier einzuzahlen; nur dann darf ich die persönliche Kostenhaft übernehmen und das Gericht trägt sofort ein und wartet nicht erst, bis seine Gebühr eingegangen ist.

Aufgrund schlechter Erfahrungen erhebe ich Gebühren für GmbH-Gründungen und -Verkäufe während der Beurkundung per Sofortüberweisung. So ausdrücklich vorgesehen in § 15 GNotKG.

Warnung

Nach Veröffentlichung der GmbH im elektronischen Bundesanzeiger melden sich bei unerfahrenen Geschäftsführern gern Betrüger mit amtlich aufgemachten Rechnungen für Eintragungen in blödsinnige Verzeichnisse und Branchenbücher. Fallen Sie nicht darauf herein! Zahlen Sie ausschließlich die Rechnungen, Ihnen Ihr Notar und die Gerichtskasse übersenden, und die Kosten für die Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger in Höhe von etwa 35,00 €. Einzelheiten und eine Liste der Betrüger hier beim Bundesanzeiger. Genau SO sieht die Rechnung eines nordrhein-westfälischen Handelsregisters über die Ersteintragung einer GmbH aus. Immer ist an die "Zentrale Zahlstelle Justiz" zu zahlen.

Wenn Sie erst nach der Veröffentlichung Ihrer neuen GmbH versuchen, einen für Sie sinnvollen Internet-Daomainnamen zu bekommen, könnten Sie feststellen, daß alle infrage kommenden Namen für einen freundlichen Menschen aus Fernost vorgemerkt sind, der gern bereit ist, Ihnen die Rechte an diesm Namen abzutreten gegen eine Zahlung in vier- bis fünfstelliger Höhe.

Informationen über bestehende Handelsregistereintragungen: https://www.handelsregister.de. Seit Sommer 2022 kann jedermann ohne Login dort alle Firmen einsehen samt aller seit 2007 eingereichten Dokumente.

Kosten von Änderungen

Veränderungen in der GmbH bis 30.000,00 €: Abberufung oder Bestellung von Geschäftsführer oder Prokurist: Eine Änderung 133,38 € Notar, 93,33 € Gericht, zwei gleichzeitige Änderungen: 192,16 € Notar, 146,67 € Gericht. Unwichtige Tatsache (Namensänderung nach Heirat, neue Firmenanschrift ohne Sitzwechsel): 70,90 € Notar, 40,00 € Gericht. Änderung der Satzung: wie Gründung.

Publikationspflichten

Jede Kapitalgesellschaft ist verpflichtet, jährlich im Bundesanzeiger ihre Jahresabschlüsse offenzulegen. Hier Einzelheiten.

Seit dem 01.08.2021 ist jede neue GmbH verpflichtet, die dahinter stehenden wirtschaftlich Berechtigten ins Transparenzregister einzutragen. Hier zur Anmeldung. Bei Unterlassung drohen hohe Geldbußen. Die bisherige Ersatzfunktion der Gesellschafterliste im Handelsregister ist weggefallen. Für bestehende GmbH's gibt es eine Übergangsfrist bis Juni 2022.

Verkauf / Kauf einer bestehenden GmbH

Der Kauf einer bestehenden GmbH ('GmbH-Mantel') läßt sich schnell und unkompliziert abwickeln, die Geschäftstätigkeit mit der erworbenen GmbH kann praktisch sofort aufgenommen werden. In Einzelfällen mag das ein gangbarer Weg zur Übernahme eine Unternehmens sein. Der Gebrauchtkauf hat aber seine Tücken: Der Käufer muß genau über die wirtschaftliche Situation der erworbenen GmbH informiert sein, er steht für deren Schulden ein. Auch wenn er die Buchführung der erworbenen Gesellschaft genau hat prüfen lassen, schützt das nicht davor, daß sich Gläubiger melden und Forderungen stellen. Handelt es sich dagegen um eine nicht mehr tätige GmbH, ist der Kaufpreis deutlich niedriger als das Stammkapital, werden zudem noch Geschäftsführer und Sitz gewechselt und auch noch der Geschäftszweck, wird das Handelsregister von einer "wirtschaftlichen Neugründung" ausgehen, die offengelegt werden muß. Nicht mehr vorhandenes Stammkapital muß neu eingezahlt werden. Googlen Sie ausführlich zum Stichwort wirtschaftliche Neugründung und lassen Sie sich auf so einen Kauf nicht ein ohne gründliche Beratung durch einen Steuerberater, der diese Materie wirklich beherrscht. Im schlimmsten Fall haften Gesellschafter und Geschäftsführer zeitlich unbegrenzt auf die Einzahlung des Stammkapitals.

Der Verkäufer erspart immerhin, selbst, wenn er nur für einen Euro verkauft, die Kosten der Löschung von über 400,00 €. Ist das Stammkapital aber nur halb eingezahlt, was seit 2008 möglich ist, haftet bei späterer Insolvenz der Gesellschaft auch der Verkäufer jahrelang auf die Einzahlung der zweiten Hälfte. Dem kann er nur entgehen, wenn er vor dem Verkauf voll einzahlt.

Der Kauf einer UG ist nicht zielführend. Eine Neugründung kostet mit Musterprotokoll insgesamt nur 304,00 €, ein Kauf mehr als das Doppelte. Bei einer GmbH sind die Kosten etwa gleich hoch.

Noch teurer geht es mit einer "Vorrats-GmbH oder -UG", einer bereits zum Zweck des Weiterverkaufs gegründeten und im Handelsregister eingetragenen Gesellschaft. Der Fall: Der Mandant fand keine Bank, die bereit war, ihm für seine zu gründende UG ein Konto zu eröffnen. Für 2.000,00 € kaufte er bei einer hierauf spezialisierten Firma eine voll eingezahlte 1.000,00 €-UG mit auswärtigem Sitz, die schon ein Konto hatte. Vereinbarungsgemäß mußte mit dem Kauf die UG einen anderen Namen erhalten. Die Beurkundung samt erforderlicher Satzungsänderung hat Notargebühren von 1.037,94 € und Gerichtsgebühren von 400,00 € ausgelöst. Ob die Bank die UG nach dem Gesellschafterwechsel als Kunden behält, bleibt abzuwarten.

Liquidation der GmbH oder UG

Aus Altersgründen oder warum auch immer: Sie wollen nicht mehr und finden auch keinen Käufer für Ihre Firma. Lesen Sie das GmbH-Gesetz ab § 60: Die Gesellschafterversammlung beschließt den Eintritt der Gesellschaft in die Liquidationsphase und ernennt einen Liquidator, meist den bisherigen Geschäftsführer. Dieser meldet das unterschriftsbeglaubigt zum Handelsregister an unter Beifügung des Beschlusses. Im elektronischen Bundesanzeiger werden die Gläubiger der Gesellschaft aufgefordert, sich zu melden. Wenn seit dieser Aufforderung ein Jahr verstrichen ist, alles abgewickelt ist und nach Ansicht des Steuerberaters die dann erfolgende Anfrage des Registergerichts beim Finanzamt, ob der Löschung der Firma Gründe entgegenstehen, verneint werden wird, meldet der Liquidator, wieder unterschriftsbeglaubigt, die Beendigung der Liquidation an. Daraufhin wird die Firma im Handelsregister gelöscht. Hier ist ein ausführliches Merkblatt der IHK Kassel.