Thomas Grosse
Rechtsanwalt und Notar - Gerichtsstr. 47 - D-45355 Essen-Borbeck
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Thomas Grosse

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Einfuhr von Bargeld in die EU

EU-Flagge

Sie

Sie haben die EU-Verordnung 1889/2005 verletzt!

Artikel 3: Anmeldepflicht
(1) Jede natürliche Person, die in die Gemeinschaft einreist oder aus der Gemeinschaft ausreist und Barmittel in Höhe von 10 000 EUR oder mehr mit sich führt, muss diesen Betrag gemäß dieser Verordnung bei den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, über den sie in die Gemeinschaft einreist oder aus der Gemeinschaft ausreist, anmelden. Die Anmeldepflicht ist nicht erfüllt, wenn die übermittelten Informationen unrichtig oder unvollständig sind.
(2) Die Anmeldung im Sinne des Absatzes 1 enthält Angaben
a) zum Anmelder, einschließlich Vor- und Zuname, Geburtsdatum und Geburtsort sowie Staatsangehörigkeit,
b) zum Eigentümer der Barmittel,
c) zum vorgesehenen Empfänger der Barmittel,
d) zu Höhe und Art der Barmittel,
e) zu Herkunft und Verwendungszweck der Barmittel,
f) zum Reiseweg,
g) zum Verkehrsmittel.
(3) ...

 
Dadurch haben Sie eine Geldbuße verwirkt:

Zollverwaltungsgesetz
§ 31b Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Artikel 3 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 in Verbindung mit § 12a Abs. 1 Satz 1 einen dort genannten Betrag an Barmitteln nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig anmeldet.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werden. ...

Sie hätten Ihr Bargeld schon bei Ihrer ersten Zwischenlandung in irgendeinem Mitgliedsland der EU anmelden müssen. Daß Ihr Zwischenstop zu kurz war, ist keine Entschuldigung. Nachdem Sie zu Ihrem Zielort weitergereist waren, konnte die unterlassene Anmeldung nicht mehr nachgeholt werden. Wenn Sie aber nicht absichtlich gehandelt haben, wird der größere Teil des einbehaltenen Geldes zeitnah erstattet, wenn Sie sich vernünftig zur Sache einlassen.

Anmeldeformular auf Englisch oder Deutsch, Informationsblätter auf Deutsch, Englisch, Französisch und Arabisch.

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