Rechtsquellen und Links
Bundesrecht
- Gesetze im Internet (amtliche Sammlung aller deutschen Bundesgesetze)
- Bundesverwaltungsamt mit umfangreicher Linksammlung für Bürger
- Kraftfahrtbundesamt (Zentrale Register: Zentralregisterauskunft, Punktsystem)
- Elterngeldrechner der Bundesfamilienministerin
- Bundesagentur für Arbeit
- Agentur für Arbeit Essen
- Verbraucherinsolvenz
- Basiszinsrechner (Gottfried, html)
- Basiszinsrechner (Justiz, html)
Landesrecht NRW
- Gesetze NRW (amtliche Sammlung)
- Nordrhein-Westfalen direkt - Bürger- und ServiceCenter der Landesregierung
- Justiz NRW: Bürgerservice und Broschüren
- Unterhaltsrechtliche Leitlinien NRW mit Düsseldorfer Tabelle
- Finanzämter in Nordrhein-Westfalen
Recht der Stadt Essen
- Homepage der Stadt Essen, dort u.a.:
- Satzungs- und Ortsrecht
- Mietspiegel Essen per 01.08.2022
- Dienstleistungen und Zuständigkeiten
- abgeschlepptes Auto finden
Soziales in Essen:
Opfer einer Straftat?
- Hilfeportal Sexueller Mißbrauch
- Hinweise für Opfer (Opferentschädigungsgesetz)
- Verkehrsopferhilfe
- Weisser Ring
- Gewaltschutz
Eine umfangreiche geordnete Zusammenstellung über das deutsche Recht finden Sie bei Wikipedia.
Informieren Sie sich. Aber beachten Sie: Das Lesen von Gesetzestexten kann kein langjähriges Studium der Rechtswissenschaft ersetzen, erst recht keine Erfahrung aus jahrzehntelanger Praxis.
Hier zum Rechtsratgeber des Deutschen AnwaltVereins.
Links und Downloads für Juristen
Hier: Die "Behördenlaufbahn", der LINK von der Staatsanwaltschaft zum Landgericht Essen.
Anwalt-Desktop
Für meinen täglichen Gebrauch habe ich den Anwalt-Desktop programmiert, eine ständig aktualisierte Sammlung häufig gebrauchter Links für Juristen aus Essen und anderswo, leicht auf dem eigenen Rechner zu verlinken oder herunterzuladen und für andere Orte anzupassen - dann allerdings müssen Sie alle Links wieder selbst aktuell halten. Hier macht das regelmäßig ein automatischer Linkchecker. Ergänzungsvorschläge sind jederzeit willkommen.
Hier eine kurze Anleitung: Die kompletten Linkdaten sind sofort geladen, das Menü auf der 'Startseite' steuert nur, welche davon sichtbar sind. Deswegen kommen Sie von den Unterseiten mit der Zurück-Taste nicht zum Startmenü, sondern zur davor besuchten Seite. Zum Startmenü geht es nur über den Link mit dem Menüsymbol rechts neben der Überschrift oder mit Neuladen (F5). Alle verlinkten Seiten werden bei PCs in der erforderlichen Größe geöffnet, ohne Scrollbalken unten.
Luftbilder/Streetview
Ein Luftbild, zB. von einer Unfallstelle, erklärt mehr als tausend Worte, ein ungenauer Stadtplan oder eine unmaßstäbliche Skizze:
- Google Maps wahlweise Karten, Luftbild oder beides
- manchmal noch besser geeignet: Google Streetview, immerhin Essen gehört zu den derart erfaßten Städten
- Google Earth dieselben Bilder wie bei -Maps, man kann aber näher heranzoomen (Link zur Programminstallation)
- Sogar historische Luftbilder von Teilen NRW's beim Geoportal Ruhr
- Schrägluftbilder von Microsoft Bing, nach Wahl aus vier Himmelsrichtungen. Manchmal anschaulicher als die Sicht von oben. Leider z.Zt. nur für Ballungsräume verfügbar - immerhin Essen gehört dazu.
Daten / html
Hier sind verschiedene Tabellen, programmiert als eigenständige html-Dateien. Sie laufen auch auf html-fähigen Handys oder Smartphones (Rechte Maustaste, Ziel speichern unter ... und auf's Handy laden).
Ältere:
- Alle Düsseldorfer Tabellen ab 1962
- GKG/RVG (bis 31.08.2013)
- KostO (bis 31.08.2013)
Entscheidungen
Hier sind einige von mir veranlaßte Entscheidungen, die über den Einzelfall hinaus interessant sind.
- Telefonspam: LG Essen, 4 O 1/09 vom 05.01.2009, einstweilige Verfügung auf Unterlassung, Gegenstandswert 7.500,00 €.
- Kostentragung aus Verfahren vor 2008 gegen das Land NRW (Versorgungsämter), Stadt oder Bezirksregierung, SG Duisburg (S 24 SB 180/07) vom 31.07.2008, unanfechtbar.
- PKH-Beiordnung auswärtiger Anwälte mit Fahrtkosten, diese begrenzt auf Zusatzkosten eines Terminsvertreters OLG Celle 09.02.2007.
- Nach Inkrafttreten des § 107 V OWiG hatten die Gemeindeverbände verabredet, die für nicht kostendeckend gehaltene Vorschrift nur auf Verteidiger anzuwenden und im übrigen weiterhin ihre höheren Gebühren nach Landesgebührengesetz iVm. Ortssatzung zu verlangen. Abgestellt durch OVG Münster 9 A 4592/03 (= NJW 2005, 2795), rechtskräftig. Es soll noch immer Gemeinden geben, die die diese Rechtsprechung ignorieren. - Wie bekommt man mit (fast) unbefristetem Rechtsmittel überzahlte Gebühren zurück und verdient noch eine kleine Verfahrensgebühr: AG Mülheim 16 OWi 396/05.