Thomas Grosse
Rechtsanwalt und Notar - Gerichtsstr. 47 - D-45355 Essen-Borbeck
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Klage vor dem Sozialgericht

LandeswappenEiner der häufigsten Klagefälle: Ihnen wurde vom Versicherungs­träger

nicht zuerkannt? Sie wollen sich dagegen wehren?

Wir empfehlen, zunächst gegen den ablehnenden Bescheid des Versicherungs­trägers selbst Wider­spruch einzulegen (nachweisbar durch Einschreiben und natürlich innerhalb der einmonatigen Wider­spruchsfrist): Normalerweise hilft die Widerspruchs­behörde nicht ab. In diesem Verfahrensstand erzeugt die Einschaltung eines Anwaltes nur unnütze Kosten, selbst eine eventuell vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten erst ab Klageerhebung. Beziehen Sie sich zur Begründung des Widerspruches auf Ihr bisheriges Vorbringen, evtl. ergänzt durch neue Tatsachen oder eine aktuelle ärztliche Bescheinigung. Das Widerspruchs­verfahren dauert meist nur etwa zwei Monate.

Sobald Sie den Widerspruchsbescheid erhalten haben, läuft die einmonatige Frist für die Klage zum Sozialgericht. Sind Sie rechtsschutzversichert, übernimmt ab jetzt die Versicherung Ihre Kosten.

Für Essen örtlich zuständig ist das Sozialgericht Duisburg.

Zu einem Besprechungstermin bringen Sie bitte diese Vordrucke der Sozialgerichtsbarkeit mit, die Sie bereits zuhause ausgedruckt und möglichst vollständig ausgefüllt haben:

Hilfreich wäre noch eine aktuelle Stellungnahme des behandelnden Arztes zum Widerspruchsbescheid. Sollte sich eine Verschlechterung Ihrer gesundheitlichen Situation ergeben haben, wäre auch hierzu vorzutragen.

Anders als in der Zivilgerichtsbarkeit, wo Sie alle Beweilsmittel selbst herbeischaffen müssen, muß das Sozialgericht von Amts wegen ermitteln. Die Klagebegründung kann daher kurz ausfallen, entscheidungs­erhebliche medizinischen Fragen kann der Sozialrichter auch nicht klären, sondern wird einen Arzt als Gutachter bestimmen, der Sie alsbald zu einer Untersuchung einlädt.

Deren Ergebnis ist maßgeblich für den weiteren Prozeßverlauf:

Fälle mit eindeutigem Gutachten­ergebnis zu Ihren Gunsten enden fast immer unmittelbar danach durch schriftliches Anerkenntnis der Behörde, die dann auch alle Kosten trägt.

Andernfalls warten Sie erfahrungsgemäß mindestens ein Jahr auf die Anberaumung eines Verhandlungstermines bei Gericht. Was das Gutachtenergebnis für Sie ungünstig, kommen Sie dort allenfalls weiter, wenn sich unterdessen Ihre Gesundheit erneut verschlechtert hat oder es Ihnen gelingt, mit anderweitiger ärztlicher / gutachterlicher Hilfe das Gutachten anzugreifen, das auch noch auf eigene Kosten.