Thomas Grosse
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Weitere Tätigkeiten

ScannerAkten­beschaffung für Ver­sicherer

Sind Sie Haftpflicht­versicherer oder Sachversicherer und zur Schadens­regulierung auf Akteneinsicht in eine amtliche Ermittlungsakte (Polizei, Bußgeldstelle, Staatsanwaltschaft oder Gericht) angewiesen?

Ich beschaffe Ermittlungsakten. Seit 1987. Bundesweit. Schnell. Effizient. Kein Kopierer kommt zum Einsatz, sondern zwei schnelle Fujitsu Duplexscanner fi-6230Z und fi-7260 (60 bzw. 40 Seiten/min, zusätzlich jeweils Flachbett), die mit Ultraschall­berwachung Mehrblatteinzüge zuverlässig vermeiden:

Der frühere auf Papier kopierte Aktenauszug, den Sie heutzutage ohnehin gleich wieder für Ihre elektronische Akte einscannen, ist nicht mehr zeitgemäß und verbraucht zu viele Ressourcen. Von mir erhalten Sie die Akten gescannt als .pdf-Datei (200 dpi) per Upload auf Ihren Server, Dateibezeichnung ist Ihre Schadennummer. Auf Wunsch kann durchsuchbares .pdf erzeugt werden, was gerade bei umfangreichen Akten enorm arbeitserleichternd ist und die Suche innerhalb der Akten verkürzt.

Sicher versendet wird die Akte im verschlüsselten .pdf-Format als E-Mail-Anhang. Ihr Eingangspostfach sollte Email-Anhänge bis je 10 MB und insgesamt wenigstens 30 MB entgegennehmen können.

Wenn Sie regelmäßig Bedarf an Aktenbeschaffung haben: Nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Für größere Mengen an Aktenscans kann ich Ihnen erstaunliche Preise anbieten, im übrigen Festpreise unabhängig von der verarbeiteten Blattzahl.

Was ich nicht übernehmen will ist das Anfordern der Akten und das Erinnern der Behörde an die Übersendung ausbleibender Akten. Hierzu stelle ich auf Wunsch umfangreiche Kontaktinformationen bereit und schule Ihre Mitarbeiter über den Verlauf der Straf- und Bußgeldverfahren samt des jeweiligen Aufenthaltsortes der benötigten Akten. Das Anmahnen der Aktenüber­sendung und das Hinterhertelefonieren kann eine frisch ausgelernte Anwaltsgehilfin aus einer Strafrechtskanzlei billiger als ich. Zudem sparen Sie die Mehrwertsteuer auf die Gebühr für die Akten­bersendung, wenn Sie diese selbst entrichten.

Ganz nebenbei: Wir sind die, die Ihnen schon tausende Euro erspart haben durch Herbeiführung der Entscheidung des OVG Münster 9 A 4592/03 (= NJW 2005, 2795). Hierdurch wurden bundesweit die Bußgeldstellen gezwungen, ihre Gebühren für Aktenversendungen, die nach Landesrecht oder Ortssatzung "für Nichtverteidiger" bis zu 50,00 € betragen hatten, auf das gesetzliche Maß des § 107 Abs. 5 OWiG herabzusetzen.

Vorträge

überwiegend zu Themen aus dem Bereich des Notariats: Gern angefragt ist zB. der Vortrag "Testament / Erbrecht". Hier ist die Gliederung. Einschließlich der Beantwortung einiger Zuhörerfragen dauert der Vortrag etwa anderthalb Stunden. Wenn Sie ihn hören wollen, rufen Sie einfach an.

1. Übersicht über das gesetzliche Erbrecht an Beispielen:

2. Gestaltungs­­formen:

3. Gestaltungs­­möglichkeiten:

4. Kosten

5. Exkurs: Erbschafts­­ausschlagung