Thomas Grosse
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Beglaubigungen

Urkunde

Beglaubigung einer Unterschrift

Hier beglaubigt der Notar nur die Identität des/der Unterschreibenden, der Urkundeninhalt wird nicht überprüft. In vielen Fällen ist das ausreichend, jedenfalls entschieden billiger als eine Beurkundung. Der Höchstbetrag der Gebühren für eine reine Unterschriftsbeglaubigung beträgt 70,00 €, bei Werten bis 19.000,00 € die Mindestgebühr von 20,00 € zzgl. MWSt.

Am weitaus häufigsten beglaubige ich Vollmachten. Viele geeignete, häufig auch mehrsprachige Textmuster für Urkunden, deren Beglaubigung erforderlich oder zweckmäßig ist, finden Sie im Internet, googlen Sie:

Wenn Sie die benötigte Urkunde selbst ausgefüllt mitbringen, sparen Sie erhebliche Kosten. Muß der Notar die Urkunde entwerfen, entsteht hierfür eine Entwurfsgebühr. Manchmal aber unvermeidlich bei komplizierten rechtlichen Sachverhalten oder erforderlicher Mehrsprachlichkeit. Mitunter stellt Ihnen auch Ihr Vertragspartner den Urkundstext zur Verfügung, z.B. bei Gehaltsabtretungen.

Beurkundung

In bestimmten gesetzlich geregelten Fällen bedürfen Verträge einer notariellen Beurkundung, Einzelheiten finden Sie im Beurkundungsgesetz ab § 8. Der Gesetzgeber hat Ihnen damit bei komplizierten oder risikoreichen Geschäften eine notarielle Beratung verordnet, hier genügt eine Unterschriftsbeglaubigung nicht. Der Notar entwirft die benötigte Urkunde, liest sie vor und erklärt sie und sorgt auch für den Vollzug des Urkundsinhalts. Die wichtigsten Fälle sind:

Hierzu finden Sie Informationen andernorts auf dieser Homepage.

Beglaubigung von Kopien

Häufig wird von Ihnen verlangt, z.B. bei Bewerbungen oder der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, daß Sie beglaubigte Kopien Ihrer Zeugnisse, Hochschuldiplome und dergleichen einreichen. Verschiedene Stellen, die ein Siegel führen, dürfen Kopien beglaubigen, Behörden allerdings nur zur Vorlage bei anderen Behörden. Jedoch verfügt nur der Notar über die Technik, mehrere Blätter mit Schnur und Prägesiegel untrennbar zu verbinden.

Kosten:

1,00 € je Seite, aber mindestens 10,00 € zzgl. MWSt. pro Beglaubigungs­vermerk. Können also mehrere Blätter mit Schnur und Prägesiegel verbunden und mit nur einer Unterschrift 'en bloc' beglaubigt werden, entsteht die Gebühr nur einmal. Benötigen Sie mehrere beglaubigte Urkunden z.B. zur Vorlage bei unterschiedlichen Stellen, entsteht sie mehrfach.

Vorlagen:

Beglaubigte Kopien können gefertigt werden von

Im Zeitalter hochwertigster Farbkopierer sind Original und Kopie häufig kaum noch zu unterscheiden. Ich fertige nur beglaubigte Kopien von Urkunden an, wenn ich davon überzeugt bin, daß es sich wirklich um Originaldokumente oder beglaubigte Kopien davon handelt. Ein Problem stellt sich häufig, wenn Vorlagen vorgelegt werden in Sprachen, die ich nicht lesen kann und die offensichtlich kopiert sind, aber zusätzliche Stempel und/oder Informationen enthalten, die darauf hindeuten, daß es sich um beglaubigte Kopien handeln könnte. Hier kann ich Ihnen nur weiterhelfen, wenn mit der Urkunde verbunden ist eine beglaubigte Übersetzung, aus der sich auch ausdrücklich ergibt, daß es sich um eine beglaubigte Kopie handelt und wer sie beglaubigt hat.

Sollen mehrere Blätter kopiert werden: Geben Sie die Blätter ab in der Reihenfolge, in der sie zusammengebunden werden sollen, z.B. zeitlich sortiert.

Ist Ihre Vorlage eine "Ausfertigung", z.B. von einer Vollmachtsurkunde oder einem Erbschein, werden Kopien davon in der Regel zu nichts nützlich sein, denn die Beweiskraft dieser Urkunden ist an den Besitz gerade der Ausfertigung gebunden. Haben Sie sich z.B. mit dem Vollmachtgeber verzankt und mußten ihm die Ihnen überlassene Ausfertigung der Vollmachtsurkunde zurückgeben, so daß sie ihn nicht mehr vertreten können, ist einleuchtend, daß die zuvor gefertigte beglaubigte Kopie die Ausfertigung nicht ersetzen kann. Von solchen Urkunden fertige ich i.d.R. keine beglaubigten Kopien.

Kopien:

Mitbringen müssen Sie die Originale, die Kopien werden hier gefertigt, das ist im Preis für die Beglaubigung inbegriffen und erspart mir die sonst zeitraubende Prüfung, ob Originale und Kopien wirklich identisch sind. Kopieren kann ich in schwarzweiß bis DIN A3. Wenn Sie für Ihre Zwecke farbige Kopien oder Formate größer als DIN A3 wollen, müssen Sie die Kopien vorher samt der Originale hereinreichen, damit beide genau verglichen werden können.

Auf einzelne Blätter bis DIN A3, also z.B. ein gebräuchliches Abiturzeugnis, können nach dem Kopieren Beglaubigungsvermerk und Siegel aufgestempelt werden, das geht schnell und meist zum Mitnehmen. Wollen Sie eine Mehrzahl von Seiten beglaubigt haben, die erst mit Schnur und Prägesiegel verbunden werden müssen (so wie auf dem Bild oben rechts auf dieser Seite), werden Sie diese in der Regel später abholen müssen.

elektronische Beglaubigung:

Seit 2007 verfügen die deutschen Notare über die Möglichkeit, Dokumente elektronisch zu beglaubigen. Die Urkunden werden gescannt im Format .pdf-A und digital signiert, wodurch eine zusätzliche Signaturdatei entsteht mit dem Namen der Dokumentendatei und dem Anhängsel ".pkcs7". Diese Dateien kann ich Ihnen per Email übersenden. Mit zum Teil kostenlos erhältlichen Programmen (z.B. SecSigner) kann sich jedermann bestätigen lassen, daß es sich um eine notariell beglaubigte Kopie handelt. Sie sollten auf jeden Fall darüber nachdenken, ob dies für Sie sinnvoll ist: Die Erzeugung der elektronischen Datei kostet dasselbe wie eine Papierkopie, die elektronische Datei ist aber unbegrenzt oft verwendbar für jede Bewerbung oder Anmeldung per Email. Es ist davon auszugehen, daß in wenigen Jahren alle Behörden solche Signaturdateien lesen können.

Lebensbescheinigung:

Sie hat viel Ähnlichkeit mit einer Beglaubigung von Kopien, nur hier wird "beglaubigt"/bescheinigt, daß der beim Notar erschienene Mensch noch am Leben ist. Wird häufig verlangt von ausländischen Rentenversicherungen. Man kann sie als sog. "Tatsachenbescheinigung" beurkunden. Dann fällt dafür eine Mindestgebühr von netto 60,00 € an. Ich lasse stattdessen die Betroffenen immer schreiben: "Ich erkläre gegenüber der XY-Versicherung: Ich bin lebendig!" und beglaubige darunter die Unterschrift für 20,00 €. Das ist noch nie beanstandet worden.